Willkommen bei der Arbeitslosen - Telefonhilfe
Seit über 25 Jahren beraten wir Menschen, die erwerbslos oder von Erwerbslosigkeit bedroht sind. Mit unserer telefonischen und persönlichen Beratung sowie unserem Seminarangebot erreichen wir im Jahr rund 40.000 Menschen. Wir beraten in sozialrechtlichen Fragen und unterstützen bei der Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt bzw. bei der Suche nach einem Ausbildungsplatz.
Die Beratung ist vertraulich und kostenlos.
Neue Miethöchstwerte ab 01.April 2012 in HamburgNeue Miethöchstwerte ab 01.April 2012 in Hamburg Seit 1. April 2012 gelten neue Miethöchstwerte für Arbeitslosengeld II – und Sozialhilfebezieher. Die Höchstwerte der Kosten der Unterkunft wurden an den aktuellen Mietenspiegel 2011 angepasst. Wesentlichste Änderung ist neben den geänderten Höchstwerten, der Wegfall der Unterteilung in Baualtersklassen. Zukünftig ist es unerheblich, wann das Gebäude, in dem die Wohnung liegt, erbaut wurde. Die Begrenzung erfolgt jetzt nur noch auf einen maximalen Höchstwert nach Haushaltsgröße. Für Mieter einer öffentlich geförderten Wohnung ("§5-Schein" u.ä.) gelten die bisherigen Wohnflächenhöchstwerte. Wichtig ist, dass es einen Bestandsschutz für diejenigen Mieter gibt, deren Wohnkosten bislang als angemessen anerkannt wurden. Näheres erfahren Sie unter folgendem Link der Stadt Hamburg oder Sie lassen sich zu Ihren Fragen von uns beraten.
Hier finden Sie die Tabelle der Miethöchstwerte ab 01.04.2012 und nähere Informatienen: Tabelle
Mehr Informationen finden Sie auch auf der Seite der Stadt Hamburg: http://www.hamburg.de/fa-sgbii-kap03-22/126382/fa-sgbii-22-kdu-hoechstwerte.html
Informationen zum Arbeitslosengeld IILeistungsberechtigte und ihre Angehörigen erhalten jeweils den maßgebenden Regelbedarf, der den Lebensunterhalt sichert. Aber das ist nicht alles. Das Arbeitslosengeld II enthält Zahlungen für Miete und Heizung sowie für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Hinzu kommen gegebenenfalls Mehrbedarfe, die für besondere Lebenslagen wie Alleinerziehung, Schwangerschaft oder Behinderung gewährt werden. Quelle: BMAS
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Regelsatzerhöhung ab 2012Regelbedarfsstufen im Jahr 2012
Ab dem 1. Januar 2012 beträgt die Regelbedarfsstufe 1 374 Euro, die Regelbedarfsstufe 2 337 Euro, die Regelbedarfsstufe 3 299 Euro, die Regelbedarfsstufe 4 287 Euro, die Regelbedarfsstufe 5 251 Euro, die Regelbedarfsstufe 6 219 Euro.
Quelle: http://www.bundesrat.de Das PfändungsschutzkontoPFÄNDUNGSSCHUTZ AB 1. JANUAR 2012 NUR NOCH ÜBER DAS „P-KONTO" Zum 1. Juli 2010 wurde das Pfändungsschutzkonto (das sogenannte „P-Konto") eingeführt. In einer Übergangszeit bis zum 31. Dezember 2011 kann Pfändungsschutz weiterhin auch ohne P-Konto in Anspruch genommen werden. Da diese Möglichkeit ab dem 1. Januar 2012 nicht mehr besteht, sollte bei einer drohenden oder bestehenden Pfändung die Umwandlung des Kontos in ein P-Konto rechtzeitig vor dem 1. Januar 2012 bei der Bank bzw. Sparkasse beantragt werden.
Automatischer Pfändungsschutz – Freibeträge Dieser automatische Pfändungsschutz beträgt ab dem 1. Juli 2011 pro Monat 1.028,89 Euro (Grundfreibetrag), wenn ein entsprechendes Guthaben auf dem Konto vorhanden ist. Über ihr Kontoguthaben bis zur Höhe des Grundfreibetrages können Sie auch nach der Zustellung von Pfändungen verfügen (z.B. auch durch Überweisungen und Lastschriften). Wo bekomme ich diese Bescheinigung? Arbeitgeber, Sozialleistungsträger (z.B. das Jobcenter), die Familienkasse oder Schuldnerberatungsstellen können die Bescheinigung kostenlos ausstellen. Auch Rechtsanwälte sind dazu berechtigt, verlangen aber in der Regel eine Gebühr dafür. Ich erhalte Sozialleistungen auf mein gepfändetes Konto Arbeitslosengeld II, Grundsicherung, Sozialhilfe, Kindergeld, aber auch eine gesetzliche Rente konnten bislang trotz laufender Pfändung innerhalb von 14 Tagen nach dem Eingang vom gepfändeten Konto abgehoben werden. Das geht ab 1. Januar 2012 wegen einer Gesetzesänderung nicht mehr.
Pfändungsschutz gibt es ab 1. Januar 2012 nur noch bei einem P-Konto. Bitte lassen Sie sich hierzu beraten. |

